Entlastung und Urlaub für pflegende Angehörige

Entlastung und Urlaub für pflegende Angehörige

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Sie sehnen sich nach Urlaub, Sonne und Meer – wissen aber nicht wie Ihre pflegebedürftige Mutter oder Ihr pflegebedürftigen Vater in dieser Zeit versorgt werden soll? Zum Glück gibt es jede Menge Möglichkeiten, wie pflegende Angehörige ihren Urlaub oder auch mehrere Auszeiten im Jahr organisieren können – und gleichzeitig sichern können, dass der Pflegebedürftige gut versorgt ist.

Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es kompetente Pflegedienste, die Sie in einem solchen Fall unterstützen können. Hinzukommt, dass die Pflegeversicherung auf Antrag sogar die Kosten für eine Ersatzpflege übernimmt. Dies ist in § 39 Sozialgesetzbuch (SGB) XI (Pflegeversicherungsgesetz) geregelt. Bis zu 1.612 Euro im Jahr für maximal sechs Wochen zahlen die Pflegekassen dafür. Und das gilt für alle Pflegestufen gleichermaßen, also auch für die so genannte Pflegestufe 0, zu der Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz („Demenzkranke“) zählen, die (noch) in keiner regulären Pflegestufe (I bis III) eingruppiert sind. Die Pflege kann von einem Pflegedienst, einer Tages- oder Nachtpflege, aber auch von einer stationären Einrichtung oder einer dem Pflegebedürftigen nahestehenden Person geleistet werden.

Kontaktieren Sie direkt einen Fachmann vor Ort, wie beispielsweise den Krankenpflegedienst Ronthaler aus Schwelm. Das Ronthaler-Team ist ein lokaler und kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Frage geht, wie Urlaub und Pflege miteinander vereinbart werden können.

Ronthaler

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