Der neue Medikationsplan ist Pflicht seit diesem Oktober

Der neue Medikationsplan ist Pflicht seit diesem Oktober

🕓 Lesezeit circa 3 Minuten

Seit dem 1. Oktober 2016 gibt es ihn nun: Den bundeseinheitlichen Medikationsplan. Der behandelnde Arzt (Hausarzt) muss jedem Patienten, der mindestens drei verschiedene Dauermedikamente einnimmt, dieses Dokument anbieten. Das Aussehen und die Informationen, die zwingend auf diesem Dokument einzutragen sind, sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Warum nun dieses zusätzliche Papier?

Vielleicht haben Sie ja auch bisher schon einen Medikationsplan von Ihrem Hausarzt ausgedruckt bekommen. Diese Pläne sahen bei jedem Arzt etwas anders aus. Die aufgezeichneten Informationen waren nicht immer vollständig, nicht umfassend und vor allem oft nicht aktuell. Dieser neue Medikationsplan ersetzt den bisherigen Plan. Er hilft dem Patienten, einen Überblick über seine gesamten Medikamente zu behalten. Er gibt aber auch allen behandelnden Ärzten, dem Krankenhaus und der Apotheke Übersicht über die aktuelle Medikation. Er hat den Vorteil, dass in Zukunft alle behandelnden Ärzte und die Apotheken auf die Informationen zugreifen können – im Interesse des Patienten – und ermöglicht es, Unverträglichkeiten / Wechselwirkungen schneller zu entdecken bzw. im Voraus zu vermeiden.

Wie sieht der neue Medikationsplan aus?

Der Plan besteht aus einem Kopf, in dem Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten eingedruckt sind. Wichtig ist das Datum der Ausstellung und die vollständige Adresse mit Tel. Nr. desjenigen, der den Plan ausgedruckt hat. Das wird zum Start immer der Hausarzt sein. Ergänzungen können aber sowohl die mitbehandelnden Fachärzte (z.B. Augenarzt, Orthopäde, Urologe) machen und auch die Apotheke (für die „Selbstmedikation“ und bei Änderung der Rabattarzneimittel). Außerdem hat jeder Plan oben rechts einen QR-Code (viereckiges Kästchen mit schwarzen Zeichen). Mithilfe dieses Codes kann der Plan ab 2018 in den diversen Praxen und der Apotheke zur schnelleren Informationserfassung gescannt/eingelesen und dann auch aktualisiert bzw. ergänzt werden. Nach einer Änderung – es ist genau festgelegt, wer was ändern darf – ändert sich der QR-Code, es wird ein neuer Medikationsplan ausgedruckt für den Patienten und das alte Blatt ist zu vernichten. (es muss zumindest der QR-Code auf dem alten Blatt gestrichen werden, um zu kennzeichnen, dass dieses Blatt nun veraltet ist.) Der Patient muss nach jeder Änderung bzw. Ergänzung den Hausarzt unbedingt auf den geänderten Plan hinweisen.

Und was beinhaltet nun der Plan?

Wie gesagt, zwingend erforderlich ab drei laufend einzunehmender Arzneimittel! Name des Wirkstoffs (z.B. Simvastatin), Name des Arzneimittels (Simvastatin 1APharma), Stärke des Wirkstoffs (z.B.20mg), genaue Dosierung (z.B. 0-0-1-0). Mögliche – aber sehr sinnvolle – Informationen zur Anwendung des Arzneimittels (z.B. abends, unabhängig von den Mahlzeiten) und dem Behandlungsgrund (z.B. Cholesterinsenkung). Man hat in Untersuchungen festgestellt, dass nur etwa jeder siebte Senior, der mehrere Medikamente einnehmen muss, weiß, wofür/wogegen die einzelnen Arzneimittel sind. Während knapp 17 Prozent der Frauen die Gründe für die Verordnungen kannten, waren es bei den Männern nur 13,3 Prozent. Besonders auffallend ist auch, dass, wenn nach Krankenhausaufenthalten ein neues Medikament angesetzt wird, der Patient häufig nicht umfassend informiert wird bzw. die Erklärungen des Arztes nicht verstanden hat. Wenn Patienten nicht wissen, weshalb und wofür die Medikamente verordnet wurden, verwundert es natürlich nicht, dass viele Medikamente nicht gemäß der ärztlichen Anweisung eingenommen werden.

Ziel dieses neuen Plans ist es, dass

  1. alle behandelnden Ärzte und die Apotheker jederzeit über alle eingenommenen Medikamente ihres Patienten informiert sind, damit die Wechselwirkungen – auch wegen evtl. Neuverordnungen – abgeschätzt werden können
  2. die Patienten immer genau wissen, welches Medikament wie oft, wann und weshalb eingenommen werden muss
  3. in der Apotheke, als letzter Kontrollstelle, bevor der Patient mit seinem Arzneimittel nach Hause geht, alle Informationen zum Check der gesamten Medikation auf Sicherheit, Wechselwirkungen, evtl. Nebenwirkungen (Arzneimitteltherapiesicherheit = AMTS) vorliegen.
  4. Das Vorliegen eines vollständigen und aktuellen Medikationsplans ist die Grundlage für die regelmäßige Überprüfung der gesamten Medikation auf Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).

apotheken_en-kreis

3 Comments
  • Ingrid Stoiber
    Posted at 20:56h, 25 November Antworten

    Die Überwachung und Speicherung von persönlichsten Gesundheitsdaten, die niemanden etwas angehen, macht mir grosse Angst und empfinde ich als Demütigung. Ich bestimme, wer wissen soll, was ich einnehme und wer nicht. Deutschland ist nicht mehr weit weg vom ständig gescholtenen Überwachungsstaat China.

  • 42
    Posted at 15:22h, 24 November Antworten

    @Ingrid Stoiber: Erzählen Sie bitte keinen Blödsinn von einem angeblichen Überwachungsstaat. Es ist bedauerlich, dass Sie den Sinn von einem Medikationsplan nicht verstehen. Ein Medikationsplan kann Leben retten, Es ist leider an der Tagesordnung, dass Patienten einfach ihr Arzneikästchen mit den losen Tabletten dabeihaben und glauben, die Praxis oder Apotheke könnte damit etwas anfangen.

  • Pingback:Digitalisierung im Medizinbereich › Die zwei Seiten der IT
    Posted at 07:38h, 30 Dezember Antworten

    […] Plan ist offenbar Pflicht seit dem 1.10.2016, am 1.4.2017 endete eine Übergangsfrist, nach der die Ärzte diesen Plan nutzen müssen, seit […]

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