Jeannine Stein zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt

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Die in der Kanzlei MAYER seit fast fünf Jahren tätige Rechtsanwältin Jeannine Stein ist nun auch zur Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt worden. Damit sind nunmehr zwei Rechtsanwälte in der Kanzlei tätig, die zusätzlich diesen Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht führen. Damit einhergehend übernimmt Rechtsanwältin Jeannine Stein künftig federführend die Bearbeitung des Rechtsbereiches Arbeitsrechts, der zuvor schon von Rechtsanwalt Ronald Mayer (ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht) betreut wurde. Rechtsanwalt Mayer konzentriert sich damit künftig mehr auf die Amtsnachfolge seines Vaters als Notar. Dies ist ein weiterer Schritt in der Umstrukturierung der bereits seit über 40 Jahren bestehenden Kanzlei in Haßlinghausen statt. „Das Ausweiten der bereits spezialisierten Fachbereiche mit zusätzlichen Fachanwälten bedeutet auch, dass ein viel größerer Austausch und Abstimmung bei besonderen Fällen erfolgen kann. Das Kanzleiziel, sich auf wenige Rechtsgebiete zu spezialisieren, wird damit fortgesetzt.“, so der Kanzleigründer Hubertus Mayer. Zugleich ist Jeannine Stein Fachanwältin für Familienrecht, so dass sie nunmehr für die Bereiche des Arbeits- und des Familienrechts tätig ist.

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